Lizenzpflicht für Kleintransporte und Kurierdienste bereits mit Fahrzeugen ab 2,5t!
Lizenz im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 21.05.2022 bereits bei Überschreiten der 2,5 t erforderlich
Im Rahmen von grenzüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehren wird ab dem 21. Mai 2022 für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, eine Gemeinschaftslizenz (Lizenzpflicht) erforderlich. Damit gelten grundsätzlich folgende Anforderungen an das Unternehmen:
- Anforderungen an eine Niederlassung
- Zuverlässigkeit des Verkehrsleiter / Unternehmers
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Nachweis der fachlichen Eignung
Verlieren Sie keine Zeit mehr und informieren sich gleich bei Ihrem Verkehrsleiter Sebastian Rödel. Ich biete Ihnen weiterhin:
- den Arbeitsschutz
- die DIN EN ISO 9001
- den Gefahrgutbeauftragten
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